Im Umgang mit unseren kleinen Patienten ist Fingerspitzengefühl gefragt, da die Situation häufig von Angst vor dem Arzt geprägt ist. Wir versuchen die Situation zu entspannen, indem wir die Kinder spüren lassen, dass sie ernst genommen werden und nicht über ihren Kopf hinweg entschieden wird. Das fängt bei der Begrüßung an und hört bei der geduldigen Erklärung der erforderlichen Untersuchung noch lange nicht auf. Auch bei uns gilt: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Erfahrungsgemäß aber lassen sich Kinder zum Teil sogar einfacher untersuchen als viele Erwachsene, da sie unseren Handlungen vergleichsweise unvoreingenommen gegenüberstehen.

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Kinder unterscheiden sich in ihren Erkrankungen sowie in deren Diagnostik und Behandlung erheblich von Erwachsenen. Einige HNO-Erkrankungen treten in bestimmten Altersgruppen gehäuft auf, im Kindesalter in vielen Fällen bedingt durch den noch nicht ausgewachsenen Gesichtsschädel und die hierdurch bedingt engen Belüftungswege. Wiederkehrende Mittelohrentzündungen sind hierfür nur ein Beispiel.


Die diagnostischen Möglichkeiten sind bei kleinen Kindern oft eingeschränkt, nicht zuletzt durch die oft noch begrenzte oder fehlende Fähigkeit zur Mitarbeit oder Antwort. Oft sind daher indirekte Zeichen zu deuten oder, insbesondere bei der Hördiagnostik, Untersuchungsmethoden zu wählen, die keine schlüssige Mitarbeit erfordern.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Kinderoperationen (Polypenentfernung, Mandelverkleinerung und Paukenröhrcheneinlage) nur noch privatärztlich durchgeführt werden.

Trotz einer bereits in der Vergangenheit nicht kostendeckenden Vergütung haben wir diese Operationen aus Solidarität mit unseren kleinen Patienten auch angesichts einer weiteren Abwertung der Eingriffe während der letzten Jahre als eine der letzten Anlaufstellen angeboten. Leider hat die Gesundheitspolitik trotz vieler Proteste von Ärzten und Eltern kein Einsehen gehabt, so dass die parallel gestiegenen Betriebskosten uns nun leider nicht mehr ermöglichen, die Operationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Für die privatärztliche Durchführung der Eingriffe erhalten Sie gerne von uns einen Kostenvoranschlag. Natürlich können Sie versuchen, die Kosten anschließend von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Wir bedauern, dass diese Regelung die einzige Möglichkeit darstellt, Ihnen die oben genannten Operationen auch zukünftig in der gewohnten Qualität und mit vertretbarer Wartezeit auf einen OP-Termin anbieten zu können.